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Förderung für effiziente Heizungen  (Zuschuss 458)

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Mit dem Zuschuss wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. .

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

Der Kauf und die Installation von:

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes.
  • Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Sie setzen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum um.
  • Der Einbau der Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme

 

Zuschusshöhe

 Heizungsförderung

 Grund­förderung *  

Klimageschwindig-
keitsbonus **

 Einkommens-
bonus ***
max. Zuschuss
 Wärme­pumpen   28 %    16%  40/30/20% bis 80%
 Biomasseheizungen

 28 %

  16%  40/30/20% bis 80%
 Biomasse­heizungen  28 %   16%  40/30/20% bis 80%
 Brennstoff­zellen­heizung  28 %   16%  40/30/20% bis 80%
 Wasserstoff­fähige Heizung (Investitions­mehrkosten)  28 %   16%  40/30/20% bis 80%
 Innovative Heizungs­technik  28 %   16%  40/30/20% bis 80%
 Gebäudenetz­anschluss  28 %   16%  40/30/20% bis 80%
 Wärmenetz­anschluss  28 %
   16%  40/30/20%  bis 80%

 

* Grundförderung

Bei einem Einfamilienhaus werden Kosten bis zu einer Höhe von 28.000 Euro bezuschusst.
Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten:

  • 1. WE           28.000 Euro
  • 2. - 3. WE je 15.000 Euro
  • ab 7.   WE je   8 000 Euro 

** Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Als selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie:

  • Ihre funktions­tüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nacht­speicher­heizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Biomasse­heizung aus­tauschen und
  • die alte Heizung fach­gerecht demontiert und entsorgt wird.

Hinweis: der Klimageschwindigkeitsbonus verringert sich jährlich jeweils um 4% bis 31.07.2028. Ab 01.08.2026 entfällt er.

*** Was ist der Einkommensbonus?

Als selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie, abhängig vom Haushaltseikommen; einen Einkommensbonus. Die Höhe ist abhängig vom Haushaltseikommen.

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