Förderung für effiziente Heizungen (Zuschuss 458)
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Mit dem Zuschuss wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. .
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
Der Kauf und die Installation von:
- solarthermischen Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen
- innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Voraussetzungen für die Förderung:
- Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes.
- Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
- Bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Sie setzen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum um.
- Der Einbau der Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme
Zuschusshöhe
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Heizungsförderung |
Grundförderung * |
Klimageschwindig- |
Einkommens- bonus *** |
max. Zuschuss | |
| Wärmepumpen | 28 % | 16% | 40/30/20% | bis 80% | |
| Biomasseheizungen |
28 % |
16% | 40/30/20% | bis 80% | |
| Biomasseheizungen | 28 % | 16% | 40/30/20% | bis 80% | |
| Brennstoffzellenheizung | 28 % | 16% | 40/30/20% | bis 80% | |
| Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten) | 28 % | 16% | 40/30/20% | bis 80% | |
| Innovative Heizungstechnik | 28 % | 16% | 40/30/20% | bis 80% | |
| Gebäudenetzanschluss | 28 % | 16% | 40/30/20% | bis 80% | |
| Wärmenetzanschluss | 28 % |
16% | 40/30/20% | bis 80% |
* Grundförderung
Bei einem Einfamilienhaus werden Kosten bis zu einer Höhe von 28.000 Euro bezuschusst.
Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten:
- 1. WE 28.000 Euro
- 2. - 3. WE je 15.000 Euro
- ab 7. WE je 8 000 Euro
** Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Als selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie:
- Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen und
- die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
Hinweis: der Klimageschwindigkeitsbonus verringert sich jährlich jeweils um 4% bis 31.07.2028. Ab 01.08.2026 entfällt er.
*** Was ist der Einkommensbonus?
Als selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie, abhängig vom Haushaltseikommen; einen Einkommensbonus. Die Höhe ist abhängig vom Haushaltseikommen.
