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Vorgehnsweise bei der Beantragung einer Förderung Einzelmaßnahmen

Bevor der Antrag gestellt werden kann, erstellt der EEE eine so genannte technische Projektbeschreibung (TPB), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird. Für die technische Projektbeschreibung stellt das BAFA ein elektronisches Formular zur Verfügung, das durch EEE ausgefüllt werden muss.

Nach Erstellung der technischen Projektbeschreibung durch den EEE erhält dieser eine so genannte TPB-ID. Diese TPB-ID benötigt der Antragsteller / die Antragstellerin zur eigentlichen Antragstellung.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

Nach erfolgter Sanierung erstellt der EEE ein sogenannte technischen Projektnachweis (TPN) aus. Mit dieser TPN können Sie dann im Onlineportal der BAFA ihren Zuschussantrag abschließen.

Welche max. Förderung mit und ohne ISFP

Wohneinheit    ohne ISFP   max. Förderung     mit ISFP   max. Förderung
1. WE 30.000 € mit 15%   60.000 € 30.000 mit 15% und 30.000 mit 20%
2. bis 6. WE 15.000 € mit 15%   30.000 € mit 20%
ab 7. WE 8.000 ,e mit 15%   15.000 € mit 20%

   

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