Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Zuschuss
Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Förderfähige Maßnahmen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Förderung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, kann sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte („iSFP-Bonus“) erhöhen, wenn in der beantragten Maßnahme ein EEE eingebunden ist. Im Rahmen der Antragstellung bestätigt der EEE das Vorliegen eines iSFP bei der Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TBP).
Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind Sanierungsmaßnahmen im Fördersegment der Wärmeerzeuger (beim BAFA bei Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen), der Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme vorgenommene Leistungen für Fachplanung und Baubegleitung im Sinne der Richtlinie
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes geregelt..
Bei der Antragstellung für eine energetische Gebäudesanierung mit ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) zwingend notwendig.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto).
Wenn ein iSFP erstellt wurde erhöht sich die förderfähige Summe auf 60.000 € für die erste WE, für die 2. bis 6. auf 30.000 € und ab der 7. WE je 15.000 € . Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
| Fördersumme EFH/ZFH | Fördersumme MFH (ab 3WE) | ||
| Baubegleitung | 50% | 5.000 € | 2.000 €/WE max.20.000 € |
